Hier haben wir unsere Aufträge an die Politik diskutiert und formuliert und so sehen die Ergebnisse aus. Zunächst in einer Zusammenfassung aka Kurzversion:
Eine Wärmewende für gute Atemluft
– ohne Überhitzung und soziale Kälte!
Wenn die ökologische Wärmewende gelingen soll, d.h. demokratisch, sozial gerecht und solidarisch erfolgen, dann sind die nachfolgenden Forderungen sind das Mindeste, was in einer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben werden muss!
Wir richten diese Forderungen an die demokratischen Parteien, die im Herbst in das Berliner Abgeordnetenhaus einziehen und die künftige Regierungskoalition 2026 bis 2031 tragen wollen.
Dennoch gehen unsere Vorstellungen und Ansprüche weiterhin über dieses Mindeste hinaus und wir lassen uns auch künftig nicht von der Arbeit an konkreten Utopien abhalten…
Politische Aufträge für eine sozial gerechte ökologische Wärmewende in Berlin
A. Zukunftsfähige Fernwärme: Bezahlbar, klimaneutral und gemeinwohlorientiert
- 1. Ziel: Echte Klimaneutralität. Schnellstmöglich die Fernwärme auf erneuerbare Energien und verbrennungsfreie Technologien umstellen! Aus der Verbrennung von Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfall aussteigen!
- 2. Wirksame Preisaufsicht und ein Preisdeckel für die Fernwärme. Die personelle und institutionelle Regulierung stärken! Eine transparente Preisüberwachung soll Tarife, Verträge und Investitionen kontrollieren, um die dauerhafte Bezahlbarkeit für die Verbraucher:innen zu sichern!
- 3. Gemeinwohlorientierte Organisation. Das kommunale Energieunternehmen BEW von einer GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit ausreichenden Ressourcen, Kompetenzen und demokratischer Verwaltung umgestalten!
- 4. Integrierte Wärmeplanung. Zukunftsorientiert, demokratisch gestützt und koordiniert die Fern- und Nahwärme ausbauen! Ressourcenverschwendung und destruktive Monopole vermeiden! Bei Beachtung der Klima- und Umweltwirkungen und zugleich der sozialen Folgekosten verantwortungsvoll steuern und regulieren!
- 5. Transparenz, demokratische Beteiligung und Konfliktlösung. Die Zivilgesellschaft und Fachwelt verbindlich an der Entscheidungsfindung beteiligen! Ein politisches und demokratisch legitimiertes Lenkungsgremium soll frühzeitig Zielkonflikte in Prüfgebieten lösen! Eine zentrale Beratungsstelle soll Bezirke, Mieter:innen und Zivilgesellschaft bei der Suche nach Problemlösungen unterstützen!
B. Nahwärme: Lokale Lösungen ermöglichen und fördern, Bürger:innenenergie stärken
- 1. Feste Verankerung in der Wärmeplanung. Verbindliche rechtliche Grundlagen und Ausbauziele für Quartiersnetze formulieren! Kalte Nahwärme und Geothermie maximal als technologischen Hitzeschutz im Bestand nutzen! Demokratisch nach möglichst optimalen Lösungen suchen!
- 2. Anschubfinanzierung für Bürger:innenenergie. Einen Bürger:innenenergiefonds für Expertise, Machbarkeitsstudien einrichten und Risikokapital in der Planungsphase bereitstellen!
- 3. Zentrale Leitstelle Nahwärme. Eine Leitstelle zur Beratung und Qualitätssicherung aufbauen! Mittels standardisierter Verfahren die Genehmigung für dezentrale Problemlösungen durch Genossenschaften, gemeinnützige Unternehmen und Kommunen beschleunigen!
- 4. Förderung gemeinnütziger Betreiber. Gemeinnützige Unternehmen, Genossenschaften und kommunale Unternehmen bei der Vergabe und Finanzierung präferieren! Die Suche nach Problemlösungen, Möglichkeiten lokaler Wertschöpfung und Mitbestimmung sichern!
- 5. Einbeziehung öffentlicher Ankerkunden. Schulen, Kitas, Behörden und landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) nach gemeinsamer Beratung systematisch als Großabnehmer („Ankerkunden“) verpflichten! Netze stabilisieren! Ressourcen ökonomisch nutzen und Preise niedrig halten!
C. Soziale Wärmewende: Klimaschutz mit Mieter:innenrschutz verbinden
- 1. Bekämpfung von Energiearmut. Zielgruppenspezifische Praxis-Hilfen für überlastete Haushalte erweisen! Einen landeseigenen Gerätepool einrichten, um unbürokratisch und zielgerichtet geeignete energiesparende Technik (vom Thermostat bis zum Balkonkraftwerk) bereitzustellen!
- 2. Fokussiertes Sanierungsprogramm. Prioritär Quartiere mit den größten sozialen und energetischen Problemen fördern! Ein komplexes Sonderprogramm für die energetisch schlechtesten Gebäude (worst performing buildings) auflegen!
- 3. Warmmietenneutrale Sanierung. Einen Berliner Rahmenvertrag und einen Kostendeckel einführen! Modernisierungsumlagen, die zu Mietwucher führen, unterbinden! Fördergelder mit dem Ziel Warmmietenneutralität ausreichen!
- 4. Berliner Sanierungsvereinbarung. Verbindlich Mieter:innenbeiräte in die Vorbereitung und Realisierung des Sanierungsprozesses einbinden! Sanierungsrate auf das wissenschaftlich geforderte Niveau von mindestens 2 % pro Jahr – bei Ausschluss von sozialer Verdrängung – erhöhen!
- 5. Soziale Absicherung der Versorgung: Soziale Tarife, verlässliche Preisobergrenzen sowie ein konsequentes Verbot von Energiesperren bei Zahlungsrückständen einführen!
Es geht schlussendlich um nicht mehr und nicht weniger als eine demokratische sozial-ökologische Neuorganisation der Berliner Energie- und Wärmewirtschaft. Alle Möglichkeiten der sinnvollen und sozial gerechten Reduzierung des Energie- und Wärmeverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz, der Erschließung und Nutzung von erneuerbaren Energien sollen zur Anwendung kommen.
Nachfolgend nun noch das ganze Kleingedruckte. Echte Wärmewende ist ein hochkomplexes Projekt mit vielen Detailaspekten:
Nahwärme
1. Woher kommt das Geld?
Finanzierung, Risikokapital & Bundesförderung
Bürgerenergiefonds für Machbarkeitsstudien (Risikokapital)
Einrichtung eines landeseigenen Bürgerenergiefonds (nach Vorbild erfolgreicher Bundesländer wie Schleswig-Holstein) zur Bereitstellung von finanziellem Risikokapital. Diese Mittel dienen explizit der Anschubfinanzierung von aufwendigen Machbarkeitsstudien, damit zivilgesellschaftliche Initiativen nicht schon in der Vorplanungsphase an finanziellen Hürden scheitern.
Regulierung der Abschreibungsfristen zur Wärmepreis-Dämpfung
Das Land Berlin setzt eine Bundesratsinitiative zur signifikanten Verlängerung der Abschreibungsfristen für kleine, dezentrale Netze durch. Um zu verhindern, dass hohe verbleibende Kreditkosten ungefiltert auf die Endverbraucher-Wärmepreise umgelegt werden, wird eine flankierende Landespolitik etabliert, die Abschreibungsrisiken abfedert und Initiativen den Zugang zu Bankkrediten erleichtert (wärmepreis-sensitiv).
Kombination mit EU- und Bundesmitteln
Konsequenter und gebündelter Einsatz von Bundesförderungen (wie dem BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) auf Landesebene, strategisch verzahnt mit EFRE-Mitteln und dem Programm BENE II im neuen Landeshaushalt (Volumen 5-10 Mrd. € als Sondervermögen/Initialförderung diskutiert), um Förderlücken bei der Initialfinanzierung zu schließen.
2. Wer setzt um?
Institutionelle Strukturen: Leitstelle & Bezirke
Kommunale Energiedienstleister und Bezirke
Energiedienstleister in öffentlicher Hand sollen zur Initiierung, Errichtung und zum Betrieb von Nahwärmenetzen befähigt werden, um die Bezirke selbst als Akteure der Daseinsvorsorge zu stärken.
Massive Stärkung und Befähigung der Bezirke
Die Berliner Bezirke werden finanziell und personell aufgerüstet, um in den ausgewiesenen wärmeplanerischen Prüfgebieten aktiv als Unterstützer und Koordinatoren aufzutreten. Sie erhalten die rechtliche und fachliche Kompetenz, Nahwärme und insbesondere kalte Nahwärmenetze proaktiv voranzutreiben – unabhängig davon, ob diese in privater, genossenschaftlicher oder kommunale Hand entstehen. Das über die Straßenbehörden und Infrastrukturämter hinausgehende Know-how wird bezirksübergreifend gebündelt.
Zuständigkeiten einer „Leitstelle Nahwärme“
Schaffung einer zentralen, behördenübergreifenden Leitstelle Nahwärme unter Einbindung der Senatsverwaltungen für Wirtschaft (SenWEB) und Umwelt/Klimaschutz (SenMVK). Ihre Kernaufgabe ist die Steuerung, Qualitätssicherung und die enge Koordination mit der bestehenden Fernwärmebehörde, um eine integrierte Regulierung und Preiskontrolle (insbesondere bei privaten Marktteilnehmern) zu gewährleisten. Zusätzlich zu einer Wärmeagentur, die die Beratungsleistungen samt Fördermittelberatung übernimmt.
Entlastungspaket für Nahwärme-Akteure
Schaffung von standardisierten, vereinfachten Verfahren bei behördlichen Genehmigungen, wie z.B. Leitungsabfragen und Trassenfreigaben. Da zivilgesellschaftliche Akteure im Ehrenamt die komplexe Rechtslage kaum allein bewältigen können, stellt das Land über die Leitstelle standardisierte Musterverfahren zur Verfügung.
3. Rechtliche Anpassungen
Rechtliche Anpassungen (Betriebe- & Energiewendegesetz)
Spezifizierung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG)
Das EWG wird in puncto Nahwärme massiv präzisiert, um klare Definitionen, Ausbauziele und gesetzliche Grundlagen für dezentrale Netze, kalte Nahwärme und Quartierskonzepte rechtssicher festzulegen.
Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes (BetrG) & Quartiers-Analogie
Anpassung des Gesetzes an die spezifischen Erfordernisse der Nahwärme, um eine klare politische und rechtliche Grundlage für rein kommunale Nahwärmenetze zu schaffen. Eigene Genossenschaftsregelungen im Betriebe-Gesetz verankern schlanke Gründungskriterien und ordnungsrechtliche Erleichterungen für Energiegenossenschaften.
Bevorzugung bei Gegenleistung & Entlastungsbeitrag
Genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Netzbetreiber erhalten bei der Vergabe von Rechten und Flächen eine Bevorzugung, wenn sie soziale Aspekte (langfristig faire Preise, transparente Preisgestaltung) und beschleunigte Klimaschutzeffekte (die nachweislich früher als im zentralen Fernwärmenetz eintreten) garantieren. Dieser systemische Mehrwert wird als rechtlich definierter „Entlastungsbeitrag“ für das Gesamtnetz (Gasnetz- und Fernwärmenetz-Entlastung) verankert.
4. Strukturelle Vereinfachungen
Vereinfachter Netzzugang & Nahwärme-Infrastruktur
Dauerhafte Abschaffung des Windhundprinzips
Das bisherige Windhundprinzip bei der Vergabe von Netzzugängen, Konzessionen und Projekten wird dauerhaft abgeschafft. An seine Stelle tritt ein transparentes, kriterienbasiertes Auswahlverfahren.
Nahwärmefreundliche Regelung der Konzessionsabgabe
Einführung von spürbaren Erleichterungen oder vollständigen Befreiungen bei der Konzessionsabgabe für dezentrale Erneuerbare-Energie-Wärmenetze, um deren wirtschaftliche Rentabilität strukturell zu sichern.
Befähigung und Entlastung von Stromnetz Berlin
Das landeseigene Stromnetz Berlin wird personell und technisch in die Lage versetzt, die Transformation der Wärmenetze aktiv zu begleiten (Qualifizierung der eigenen Netze). Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet, indem dezentrale Nahwärmenetze die Stromverteilnetze vor Ort durch intelligentes, lokales Lastmanagement (Sektorenkopplung) stabilisieren.
Die öffentliche Hand als Ankerkunde
Das Land Berlin verpflichtet seine eigenen Liegenschaften (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas, landeseigene Wohnungsunternehmen) dazu, in Nahwärme-Projektgebieten verbindlich als Ankerkunde (Großabnehmer) beizutreten. Dies sichert Initiativen die notwendige ökonomische Grundlast und langfristige Planungssicherheit.
5. Beteiligung
Partizipation, Unternehmen & Aufklärung
Gemeinsame Beteiligung von Bürgern, Wirtschaft und Investoren
Etablierung von verbindlichen Beteiligungs- und Kooperationsmodellen, die lokale Bürgerinnen und Bürger, KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) sowie nachhaltige Investoren an einen Tisch bringen. Das Ziel ist eine gemischte Kapital- und Akteursstruktur, die lokale Wertschöpfung mit professioneller Projektexpertise vereint.
Zentrale Aufklärungskampagne („Was ist Nahwärme?“)
Durchführung einer breit angelegten, barrierefreien Informations- und Aufklärungskampagne des Senats. Bürgerinnen, Bürger und insbesondere Mieterinnen müssen proaktiv darüber informiert werden, was (kalte) Nahwärme ist, wie sie funktioniert, warum sie resilienter gegen Preisschocks ist und über welche demokratischen Teilhaberechte (z. B. Genossenschaftsanteile, Mieterbeiräte) sie sich aktiv in die Gestaltung ihres Quartiers einbringen können.
Fernwärme
1. Politische Steuerung
Kommunale Daseinsvorsorge
Fernwärmeinfrastrukturen sind in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen, um sie als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge stärker demokratisch kontrollieren und am Gemeinwohl ausrichten zu können. Eine auf Wärmeabsatz orientierte GmbH setzt strukturell auf Verkauf, Auslastung und betriebswirtschaftliche Optimierung; dies steht im Konflikt mit Verbrauchsreduktion, Bürgerenergienetzen, Flächensicherung, sozialer Preisgestaltung und konsequenter Dekarbonisierung.Bedarfsgerechter und effizienter Netzausbau: Ein Netzwachstum erfolgt nur in Gebieten, die perspektivisch vollumfänglich energetisch saniert sind und mit abgesenkten Vorlauftemperaturen versorgt werden können.
Regulierung, Verbraucherschutz und Preisaufsicht
Die Fernwärme-Regulierungsbehörde wird personell und institutionell gestärkt sowie um eine wirksame Preisaufsicht erweitert, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßigen Preisen zu schützen.
Bündelung der Aufsichtsfunktionen
Sämtliche politischen Aufsichtsfunktionen im Bereich der Fernwärmeversorgung werden in der Wirtschaftsverwaltung gebündelt, um eine effiziente, transparente und zentrale Steuerung zu gewährleisten. Sie soll nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien handeln, sondern sozialpolitische, verbraucherschutzrechtliche, umwelt- und klimapolitische sowie stadtentwicklungsbezogene Aspekte einbeziehen. Dazu muss sie entsprechende Fachkompetenzen aufbauen. Die Aufsicht soll Preise, Vertragsbedingungen, Energiemix, Investitionsplanung, soziale Auswirkungen und Einhaltung der Klimaziele prüfen und verbindlich steuern.
Demokratisierung und Rekommunalisierung
Infrastrukturen der Fernwärmeversorgung im öffentlichen Eigentum werden fortschreitend unter direkte demokratische Kontrolle und Steuerung in Anstalten des öffentlichen Rechts gebracht.
Zivilgesellschaftliche und fachliche Beteiligung
Bei allen wesentlichen Entscheidungsprozessen und Weichenstellungen zur Wärmewende wird eine strukturierte und verbindliche Beteiligung der Fachwelt sowie der Zivilgesellschaft ermöglicht.
Verbindliche Kriterien und Transparenz für die Dekarbonisierung
Die Dekarbonisierungsplanung wird an einen öffentlich zugänglichen Kriterien-Katalog geknüpft, der den Einsatz von Wasserstoff, Biomasse und Müllwärme an ökologische Nachhaltigkeitskriterien bindet. Netzbetreiber werden verpflichtet, den exakten Energiemix der Wärmenetze regelmäßig standardisiert zu veröffentlichen.
Beschleunigung und Personalausstattung bei Umweltprüfungen
Die Umwelt- und Genehmigungsbehörden werden personell gestärkt, um die Verfahren für Großwärmepumpen, Solarthermie und Geothermie zu verkürzen, ohne dabei die Standards der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abzuschwächen.
Kataster für urbane Solarenergiethermie und Biodiversität
Es werden systematisch alle Liegenschaften und Freiflächen in öffentlicher Hand erfasst, um sie prioritär für siedlungsnahe Solarthermie-Projekte bereitzustellen, wobei die Flächennutzung zwingend mit Maßnahmen zur Steigerung der urbanen Biodiversität verknüpft wird.
Sozialgerechte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Bei der Umsetzung von Mindesteffizienzstandards im Gebäudebestand wird prioritär bei den Gebäuden mit der schlechtesten Energiebilanz (‚Worst Performing Buildings‘) angesetzt. Dies senkt die erforderlichen Vorlauftemperaturen der Netze und schützt Mieterinnen und Mieter vor untragbaren Heizkosten.
Flächeneffizienzprogramm
Es wird ein Maßnahmenpaket zur effizienteren und optimierten Nutzung von bestehenden Wohn- und Gewerbeflächen aufgelegt, um den absoluten Neubaubedarf und damit den kumulierten Heizwärmebedarf zu drosseln. Der Heizwärmebedarf für Neubau und Bestand muss gedrosselt werden.
Bundesratsinitiative zur Senkung der Betriebskosten
Es wird eine Initiative im Bundesrat eingebracht, um eine Reduzierung der Stromsteuer sowie die Einführung dynamischer Netzentgelte für Großwärmepumpen durchzusetzen.
2. Technische Umsetzung
Transformation zur Klimaneutralität
Die Fernwärmeversorgung wird konsequent auf ein zu 100 Prozent erneuerbares Energiesystem ausgerichtet.
Ausschluss fossiler und risikobehafteter Energieträger
Der Einsatz von fossilem Erdgas, Erdgas-Ersatzstoffen, klimaschädlichen Gasen sowie die Nutzung der Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage/Storage-Deponierung) werden strikt vermieden.
Streng priorisierter Wasserstoffeinsatz
Grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird ausschließlich und in eng begrenztem Ausmaß für industrielle Zwecke und für dekarbonisierte Industrieanwendungen vorbehalten. Ein Ausbau oder eine Umwidmung von Gasverteilnetzen für eine flächendeckende Wasserstoffversorgung im Wärmebereich findet nicht statt.
Nachhaltige Biomassestrategie
Der aktuell zulässige Anteil der Biomasseverbrennung von 15 Prozent wird auf ein naturverträgliches und ressourcenschonendes Höchstmaß abgesenkt.
Fokus auf verbrennungsfreie Technologien
Investitionen sowie bestehende und neu aufzulegende Sondervermögen werden ausschließlich für die Errichtung und den Ausbau von verbrennungsfreien Technologien (wie z. B. Großwärmepumpen, Geothermie und Solarthermie) eingesetzt.
Bedarfsgerechter und effizienter Netzausbau
Ein Netzwachstum erfolgt suffizient und zielgerichtet nur in Gebieten und hydraulischen Teilnetzen, die perspektivisch vollumfänglich energetisch saniert sind und mit abgesenkten Vorlauftemperaturen (Niedertemperaturnetze) hocheffizient versorgt werden können.
Abwärmekopplung und Restriktionen für Rechenzentren
Der Neubau und die Erweiterung von Rechenzentren werden nur noch dort genehmigt, wo deren Abwärmepotenziale direkt und nachweislich in das städtische Fernwärmenetz eingekoppelt werden können.
Ökologische Steuerung der Müllverbrennungswärme
Für den Anteil der Fernwärme aus Müllverbrennungsanlagen werden schrittweise sinkende Obergrenzen festgelegt. Die Anrechnung dieser Wärme wird an das Erreichen erhöhter, realer Recyclingquoten im Hausmüll gekoppelt, um den absoluten Ressourcenverbrauch zu senken. Ein Import von Fremdmüll zu reinen Verbrennungszwecken wird restriktiv begrenzt.
Soziale Wärmewende in Berlin
Instrumente zur partnerschaftlichen Sanierungspolitik und zur Armutsprävention
1. Soziale Konflikte beilegen
Soziale Konflikte der Wärmewende proaktiv beilegen
Wohn- und Energiearmut als politischer Auftrag
Die Bekämpfung bestehender Wohn- und Energiearmut wird untrennbar mit einer proaktiven, wärmewendebedingten Armutsprävention verknüpft und als zentraler politischer Auftrag des Landes Berlin verankert. Damit ist das Erfordernis verbunden, individuelle Wege zu Betroffenen zu gehen, was Sprach- und Sozialkompetenzen verlangt. Zusätzlich zu den steigenden Sanierungs- und Energiekosten besteht bereits jetzt eine massive Wohnarmut durch die herrschende Wohnraumpolitik, durch Mietenexplosion und gestiegene allgemeine Lebenshaltungskosten.
Sanierungsgebiete zu Wärmewendequartieren machen
Bestehende und künftige Sanierungsgebiete werden systematisch zu ‚Wärmewendequartieren‘ weiterentwickelt, um städtebauliche Aufwertung und energetische Transformation sozialverträglich zu synchronisieren. Hierbei werden gezielt soziale Ankerkunden für die effektivsten klima-, ressourcen- und energiefreundlichste Bau- bzw. Sanierungsweise, durch die klimafreundlichsten Heizmöglichkeiten in Quartieren mit einem hohen Anteil an Sozialwohnungen präferiert.
Solidarmodelle & Nachbarschaftsaktivierung
Förderung von quartiersbezogenen Solidarmodellen und aktiver Nachbarschaftsaktivierung, um die Zivilgesellschaft vor Ort an den Entscheidungen zu beteiligen und den gemeinsamen Übergang zu erneuerbarer Wärme gemeinschaftlich zu tragen. Solidarische Mieterbeiräte bestimmen das Sanierungsgeschehen aktiv mit und treiben insbesondere die Sanierung von Sozialwohnungen voran. Zudem werden nach dem niederländischen Vorbild der ‚Fix Brigades‘ lokales Handwerk und Energieberatungen für geringinvestive, serielle Sanierungen direkt in den Wohnungen armutsgefährdeter Menschen unterstützt.
Teilhabe an Nahwärmeinitiativen für alle Einkommen
Der Zugang zu lokalen Nahwärmeinitiativen muss gezielt für einkommensarme Haushalte geöffnet werden. Dies geschieht beispielsweise über öffentlich geförderte oder zinsfreie nichtveräußerbare Genossenschaftsanteile, die Übernahme von Anschlussgebühren durch die öffentliche Hand sowie durch mietrechtlich abgesicherte Quartierskonzepte, die eine Beteiligung ohne finanzielle Vorleistung ermöglichen. Die Bezirke können dabei auch selbst Nahwärmenetze in kommunaler Hand mit entsprechenden sozial gestaffelten Zugangsbedingungen errichten und betreiben.
2. Gebäudesanierung
Gebäudesanierung und soziale Wärmewende
Datenverknüpfung zur Identifikation von Worst Performing Buildings (WPB)
Um Sanierungsmaßnahmen dort anzusetzen, wo die soziale Hebelwirkung am größten ist, wird eine datenschutzkonforme Zusammenführung von Energie- und Sozialdaten gefordert. Diese Verknüpfung muss hochauflösende, gebäudescharfe Bilder von Verbräuchen in armutsgefährdeten Gegenden zulassen, um die energetisch schlechtesten Gebäude (WPBs) gezielt zu identifizieren und prioritär zu sanieren.
Sanierungsvereinbarungen zur Konfliktvermeidung
Einführung und rechtliche Standardisierung von Sanierungsvereinbarungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, um Modernisierungskonflikte frühzeitig, transparent und partnerschaftlich zu vermeiden – dies gilt verbindlich sowohl in landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWUs) als auch im privaten Wohnraum und bei privaten Wohnungsunternehmen.
Warmmietenneutrale Kostenaufteilung nach dem Drittelmodell
Schaffung verlässlicher landesrechtlicher Rahmenbedingungen für eine warmmietenneutrale Sanierung über eine Berliner Initiative zum ifeu/Bund-Drittelmodell. Durch gezielte direkte Fördermittelvergabe werden Sanierungsanreize so gesetzt, dass die Lasten partnerschaftlich und fair zwischen Staat, Vermieter und Mieter gedrittelt werden.
Intelligente Gebäudeausstattung und Effizienzsteuerung:
Flächendeckender Einbau intelligenter technischer Gebäudeausstattung zum kontinuierlichen Monitoring und zur präzisen Steuerung des Energieverbrauchs – insbesondere im Bestand der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Dies beinhaltet die verpflichtende Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie automatisierte Optimierungssysteme, um Heizkosten ohne Komfortverlust für die Mieterschaft direkt zu senken.
Energetisch hochwertiger Sozialwohnungsbau
Verbindliche Festlegung, dass der Neubau von Sozialwohnungen konsequent energetisch hochwertig erfolgt, um langfristig niedrige Bruttowarmmieten im geförderten Segment dauerhaft zu sichern.
3. Bezahlbares Heizen
Infrastruktur, Preisstabilität & Akute Existenzsicherung
Geordneter Rückzug aus dem fossilen Erdgasnetz
Das fossile Erdgasnetz stellt eine absehbare Kostenfalle für Verbraucher*innen dar und muss auch aus sozialen Gründen konsequent stillgelegt werden. Das Land Berlin leitet hierzu einen geordneten, quartiersweisen Rückzug durch die strategische Rekommunalisierung der Gasnetzinfrastruktur ein, um Fehlinvestitionen zu stoppen und den sozial verträglichen Umstieg zu steuern.
Präferenz für soziale Ankerkunden im Netz
Bei der Konzeption dezentraler Wärmenetze und Quartierskonzepte werden soziale Ankerkunden (z. B. soziale Einrichtungen, Kitas, Schulen, gemeinnützige Träger) gezielt präferiert, um Netze ökonomisch zu stabilisieren und günstige Quartierstarife zu ermöglichen.
Verlässlicher Fernwärmepreisdeckel & Sozialtarife
Einführung eines landesweiten Fernwärmepreisdeckels, um der Bevölkerung die Angst vor unkalkulierbaren Preissprüngen zu nehmen und verlässliche Planungssicherheit für alle Haushalte zu schaffen. Ergänzend wird für einkommensarme Haushalte eine spezielle Tarifstruktur für die Fernwärme verankert, die über ein vergünstigtes Grundkontingent den Basisbedarf sozial absichert.
Konsequentes Verhindern von Energiesperren
Strom- und Gassperren müssen im Land Berlin dauerhaft verhindert werden. Dafür wird eine behördliche Clearingstelle mit vorgelagerter Prüfungspflicht eingerichtet, die bei drohenden Abschaltungen automatisch interveniert und soziale Abhilfemaßnahmen einleitet.
Härtefallfonds & Gerätepool für weiße Ware:
Bereitstellung eines unbürokratischen Härtefallfonds für Energieschulden sowie eines landeseigenen Gerätepools, um den kostenlosen Austausch ineffizienter Haushaltsgeräte (‚weiße Ware‘) in einkommensschwachen Haushalten direkt zu finanzieren.
Bundesratsinitiative für bedarfsgerechte Regelsätze
Das Land Berlin bringt eine Initiative im Bundesrat ein, um eine bedarfsgerechte und spürbare Erhöhung der sozialen Regelsätze zu erwirken, damit Energiekosten und notwendige Lebenshaltungskosten realitätsnah abgedeckt sind.